Wiederkehrende Prüfung (F) (TÜV-Abnahme) von Tauchgeräte-Flaschen bis 20l Inhalt mit Ventil aus Stahl oder Aluminium
Durchführung der inneren-, äußeren-, Gewichts- und ggf. Festigkeitsprüfung, einschließlich ausdrehen des Ventils, durchführen
der Gewichts- und ggf. Wasserdruckprobe, Vortrocknung mit Heißluft, Überprüfung des Sinterfilters, Wasserschutzrohrs, oder
Micro-Plus Filters eindrehen des Ventils, einschließlich Prüfbescheinigung durch die ZÜS nach §19 BetrSichV und dauerhafter
Kennzeichnung auf der Tauchgeräteflasche.
Anlieferungszustand: Tauchgeräteflasche mit Ventil ohne Schutznetz, ohne (Gummi-) Standfuss, ohne Tragegeschirr
und ohne Brücke.
- Demontage von Anbau- und Zubehörteilen --> Art. Nr. DD-011.33.5
- Demontage von Doppel-Flaschenpaketen --> Art. Nr. DD-011.33.4 oder DD- 011.33.6